Welche Vorteile habe ich als Schweizer?

Als Kunde aus der Schweiz profitieren Sie von der Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland. Das heißt, für jede Ware, die Sie in Waldshut einkaufen, erhalten Sie entweder 19% oder 7% des Netto-Warenwertes wieder zurückerstattet. Ihre Vorteile beim Einkaufen in Waldshut sowie weitere wichtige Informationen zum Zoll Waldshut finden Sie hier in der praktischen Übersicht:

Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Nicht-EU-Land, wie der Schweiz, dann wird Ihnen bei der Ausfuhr der deutschen Waren die deutsche Mehrwertsteuer erlassen. Diese beträgt entweder 19% (Waren & Dienstleistungen) oder 7% (z. B. Lebensmittel & Bücher). Dabei gibt es keine Höchstgrenze, das heißt, die Mehrwertsteuer wird Ihnen auf jeden Warenwert zurückerstattet. Und so geht`s:

Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen

Ausstellung eines Ausfuhrscheins:
Haben Sie Ihre Ware im Geschäft in Waldshut bezahlt, dann erhalten Sie auf Rückfrage einen Ausfuhrschein. Diesen können Sie aber auch schon vor Ihrem Einkauf in Waldshut als Blanko-Version hier herunterladen und dann einfach mitbringen.

Ausfüllen des Ausfuhrscheins:
Tragen Sie nun Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Ausweisnummer ein und heften Sie dem Ausfuhrschein die Rechnung bei. Wichtig: für jeden Einkauf/jedes Geschäft benötigen Sie einen eigenen Ausfuhrschein.

Deutscher Zollstempel:
Bei Ihrer Rückfahrt in die Schweiz müssen Sie sich den Ausfuhrschein am Zoll Waldshut abstempeln lassen. Dazu müssen Sie Ihren Ausweis zeigen.

Waren-Grenzwert beachten:
Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen Sie den Schweizer Waren-Grenzwert beachten. Dieser liegt im Moment bei 300 Franken. Übersteigt also der Gesamtwert Ihrer Einkäufe in Waldshut umgerechnet 300 Franken, dann müssen Sie die Waren beim Zoll Koblenz anmelden und die Schweizer Mehrwertsteuer (momentan 7,7%) auf den Gesamtwarenwert bezahlen. Dabei liegt der Umrechnung der aktuelle Wechselkurs zugrunde.

Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen

Erstattung im Geschäft:
Bei Ihrem nächsten Einkauf in Waldshut bringen Sie einfach den abgestempelten Ausfuhrschein Ihres letzten Einkaufes wieder in das entsprechende Geschäft mit und die Mehrwertsteuer wird Ihnen dann entweder in bar ausgezahlt oder auf Wunsch auch einfach auf den nächsten Einkauf angerechnet.

Erstattung über Dienstleister:
Die Rückerstattung durch spezielle Dienstleister erfolgt ebenfalls über die Vorlage des gestempelten Ausfuhrscheins. Dabei bucht der Dienstleister den zu erstattenden Betrag abzüglich seiner Provision/Gebühr auf Ihr Bankkonto.

Zollhöchstgrenzen bei Einfuhren in die Schweiz

Die Höchstgrenzen bei Einfuhren in die Schweiz gelten seit den Änderungen vom 1. Juli 2014 nur noch auf Lebensmittel, Alkohol und Tabakwaren. Dabei verstehen sich die folgenden Begrenzungen pro erwachsener Person und gelten unabhängig von deren Nationalität:

  • Bier & Wein: 5 Liter (jeder weitere Liter 2 CHF)
  • Spirituosen (ab 18%): 1 Liter (jeder weitere Liter 15 CHF)
  • Fleisch (frisch & verarbeitet; außer Wildfleisch): 1 kg (jedes weitere Kilo 17 CHF)
  • Tabak: 250 Zigaretten oder 250 g Tabak (jede weitere 0.25 CHF, jedes weitere Gramm 0.10 CHF)
  • Butter / Rahm: 1 kg (jedes weitere Kilo 16 CHF)

ALLE ANGABEN SIND OHNE GEWÄHR
Weitere Informationen zu Höchstgrenzen und abgabefreien Waren erfahren Sie hier.

Öffnungszeiten des Zollamts Waldshut

Montag – Freitag
07:00 Uhr – 19:00 Uhr

Samstag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Keine Neuigkeiten mehr verpassen!

Abonnieren Sie unseren Newsletter